Neue Tempo-100-Regelung für KFZ-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für KFZ-Anhänger-Kombinationen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepaßt.
Wesentliche Änderungen:
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung des Anhängers |
||
ohne hydraulische Stoßdämpfer |
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern |
|
Wohnwagen |
andere Anhänger |
|
0,3 |
0,8 bzw. 1,0* |
1,1 bzw. 1,2* |
Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:
der Anhänger mit:
oder das Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, daß die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
Quelle: TÜV Nord - ohne Gewähr